Wintersport: Wer haftet bei Verletzungen auf der Piste und welche Versicherung sinnvoll ist
Skifahren, Snowboarden und Rodeln gehören zu den beliebtesten Winteraktivitäten.
Mit Geschwindigkeit und Spaß steigt jedoch auch das Unfallrisiko.
Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Regeln, die Haftung bei Unfällen und den passenden Versicherungsschutz für Wintersportler.
Zentrale Regeln auf der Piste: FIS
Der Internationale Skiverband hat verbindliche Verhaltensregeln festgelegt – die FIS-Regeln.
Sie gelten für alle Wintersportarten: alpiner Skilauf, Snowboard, Langlauf und Rodeln.
Grundpflichten auf der Piste:
- • Rücksicht nehmen und andere nicht gefährden
- • Geschwindigkeit kontrollieren und rechtzeitig anhalten können
- • Fahrspur so wählen, dass andere nicht behindert werden
- • nur mit ausreichendem Abstand überholen
- • beim Einfahren auf die Piste prüfen, ob der Weg frei ist
- • nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen anhalten
- • zu Fuß am Rand der Piste gehen
- • Markierungen und Signale beachten
- • bei Unfällen Hilfe leisten
- • bei einem Zwischenfall persönliche Daten hinterlassen
Wer haftet bei einer Kollision?
Im Wintersport gilt ein ähnliches Prinzip wie im Straßenverkehr:
Haftbar ist, wer sich unvorsichtig verhält und andere gefährdet.
Typische Haftungsgründe:
- • zu hohe Geschwindigkeit
- • fehlender Sicherheitsabstand
- • unachtsames Einfahren auf die Piste
- • Überholen ohne ausreichenden Raum
- • Kollisionen mit langsam fahrenden oder stehenden Personen
Ein zentrales Prinzip lautet: Der von hinten Fahrende haftet fast immer.
Die Rechtsprechung bestätigt, dass der Hintermann verpflichtet ist, alle vor ihm Fahrenden zu berücksichtigen.
Kinder genießen keine automatische Sonderstellung.
Zwar wird das Alter berücksichtigt, die grundlegenden Regeln gelten jedoch für alle.
Geteilte Verantwortung
Hat auch der Geschädigte gegen Regeln verstoßen, kann die Haftung aufgeteilt werden, etwa bei:
- • abruptem Anhalten an gefährlichen Stellen
- • Missachtung der Beschilderung
- • besonders riskantem Fahrstil
Außerhalb markierter Pisten gilt das Prinzip „auf eigenes Risiko“.
Hier kann der Versicherungsschutz entfallen und Bergungskosten können selbst zu tragen sein.
Rodeln und Schlittenfahren: Wer haftet?
Für das Rodeln gelten vergleichbare Grundsätze:
- • normale Unebenheiten sind eigenes Risiko
- • bei gefährlicher Streckenführung haftet der Betreiber
- • bei künstlichen Hindernissen ohne Warnhinweis kann eine (Mit-)Haftung des Betreibers bestehen
- • der Rodler trägt jedoch ein Mitrisiko, etwa bei ungeeignetem Schuhwerk oder zu hoher Geschwindigkeit
Die Gerichte vertreten häufig die Auffassung, dass Rodeln eine risikobehaftete Freizeitaktivität ist.
Daher liegen die meisten Verletzungen in der Eigenverantwortung.
Welche Versicherung deckt Schäden ab?
Grundsätzlich kommen vier Versicherungsarten in Betracht:
- • Krankenversicherung:
übernimmt Behandlungen nur innerhalb Deutschlands - • Auslandsreisekrankenversicherung:
notwendig im Ausland, deckt Behandlung, Rettung und teils Krankenhausaufenthalte - • Private Haftpflichtversicherung:
ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen - • Unfallversicherung:
leistet zusätzliche Zahlungen und kann auch Rettungskosten abdecken
Wichtig: Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn Sicherheitsregeln grob missachtet wurden.
Wer zahlt den Hubschrauber?
- • bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt meist die Krankenversicherung
- • bei leichten Verletzungen nicht immer
- • in Deutschland zahlt häufig die Unfallversicherung
- • im Ausland ist fast immer eine Reisekrankenversicherung mit eingeschlossenen Bergungskosten erforderlich
Was tun bei einem Unfall?
Richtiges Verhalten ist entscheidend – für die Hilfeleistung und für den Versicherungsschutz:
- • anhalten und die Unfallstelle nicht verlassen
- • die Unfallstelle absichern (Ski oder Board oberhalb der Stelle platzieren)
- • Verletzten helfen
- • den Notruf 112 oder den Rettungsdienst mit genauer Ortsangabe verständigen
- • Daten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen
- • Unfallstelle und Schäden fotografieren
- • den Ablauf schriftlich festhalten
- • die Versicherung informieren
Das Verlassen der Unfallstelle gilt als „Unfallflucht“.
Daher gilt:
- • Regeln einhalten
- • Risiken realistisch einschätzen
- • passenden Versicherungsschutz abschließen
- • verantwortungsvoll fahren