Weihnachtsbeleuchtung und Dekorationen in Deutschland: was erlaubt ist und was nicht
Jeden Dezember erstrahlt Deutschland in Lichtern: leuchtende Hirsche in Gärten, Girlanden auf Balkonen, blinkende Sterne in Fenstern.
Die Atmosphäre ist festlich, doch es stellen sich viele praktische Fragen: Was ist gesetzlich erlaubt, wo liegen die Grenzen und welche Rechte haben Nachbarn, Mieter und Eigentümer?
Hier die wichtigsten Regeln, damit Ihre Weihnachtsdekoration schön und rechtlich unproblematisch bleibt.
1. Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist am Haus erlaubt?
Grundsätzlich ist Weihnachtsbeleuchtung erlaubt, jedoch mit Einschränkungen.
Unzulässig sind:
- • zu helle Strahler, die in die Fenster der Nachbarn leuchten,
- • dauerhaftes Blinken, besonders nachts,
- • Beleuchtung rund um die Uhr,
- • unsicher befestigte oder gefährliche Installationen.
Nachtruhe:
- • Von 22:00 bis 6:00 Uhr muss die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Sicherheit:
- • nur für den Außenbereich geeignete Lichter verwenden,
- • Kabel dürfen keine Gefahr darstellen,
- • Stromkreise dürfen nicht überlastet werden.
2. Darf der Vermieter wegen Weihnachtsbeleuchtung auf dem Balkon kündigen?
Nein.
Ein geschmückter Balkon ist kein Grund für eine Kündigung.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Der Vermieter kann verlangen, die Beleuchtung zu entfernen, wenn:
- • sie eine Brandgefahr darstellt,
- • die Fassade oder das Geländer beschädigt,
- • Nachbarn durch übermäßiges Licht oder Blinken gestört werden,
- • die Installation bauliche Strukturen beeinträchtigt.
In der Regel erfolgt zuerst eine Abmahnung. Probleme entstehen meist erst bei Nichtbefolgung.
3. Was ist beim Dekorieren von Haus und Garten zu beachten?
Dekorationen müssen:
- • stabil befestigt sein,
- • auch bei starkem Wind sicher bleiben,
- • keine Gefahr für Passanten, Fahrzeuge oder benachbartes Eigentum darstellen.
Wenn ein Dekoelement herunterfällt und etwas oder jemanden beschädigt, haftet derjenige, der es angebracht hat.
Beim Schmücken von Dach, Fassade oder baulichen Elementen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, sonst drohen Schäden oder Vertragsverstöße.
4. Darf man im Treppenhaus (Treppenhaus) dekorieren?
Das Treppenhaus ist Gemeinschaftsfläche, daher gelten strenge Regeln.
Erlaubt sind:
- • ein kleiner Türkranz,
- • eine kleine Madonnenfigur.
Verboten sind:
- • das gesamte Treppenhaus oder den Hof ohne Genehmigung zu dekorieren,
- • Duftsprays jeglicher Art zu verwenden,
- • Elemente an Wänden, Geländern oder Decken zu befestigen ohne Erlaubnis,
- • Dekorationen, die ein Brand- oder Sicherheitsrisiko darstellen.
Dekorationen dürfen niemals Notausgänge oder Fluchtwege blockieren.
Im Ernstfall haftet die Person, die sie angebracht hat.
Fazit
Dekorieren ist erlaubt, die Feiertage dürfen gefeiert werden — doch in Deutschland gilt der Grundsatz von Vernunft und Sicherheit.
Wer diese Regeln beachtet, schafft eine festliche Atmosphäre ohne Konflikte und ohne Probleme mit der Hausverwaltung.