Plötzlich krank im Urlaub? Warum Sie eine Reisekrankenversicherung brauchen

Im Ausland krank zu werden ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch sehr teuer werden. Besonders in Ländern, in denen das Gesundheitssystem sich stark vom deutschen unterscheidet. In dieser Situation hilft Ihnen die Reisekrankenversicherung.

Wir erklären, warum sie notwendig ist, was sie abdeckt, was nicht – und was zu tun ist, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Wann braucht man eine Reisekrankenversicherung?

Wenn Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen, gilt Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Aber es gibt einen Haken: Wenn die Behandlung im Ausland teurer ist als in Deutschland, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.

Außerhalb des Schengen-Raums müssen Sie die Kosten vollständig selbst tragen. Daher ist eine Reisekrankenversicherung für alle Reisen außerhalb der EU notwendig und auch innerhalb Europas sinnvoll.

Was deckt die Reisekrankenversicherung ab?

  • • Arztbesuch (ambulante Behandlung)
  • • Krankenhausaufenthalt
  • • Medikamente
  • • Transport ins Krankenhaus
  • • Notfall-Zahnbehandlung

Wichtig: Die Versicherung gilt nur in Notfällen – bei plötzlicher Krankheit oder Unfall.
Geplante Eingriffe, Verschlechterungen chronischer Krankheiten oder lange geplante Operationen sind nicht abgedeckt.

Wann greift die Versicherung NICHT?

  • • Vorsorgeuntersuchungen und Prävention (z. B. Impfungen)
  • • Behandlung chronischer Krankheiten ohne akuten Anfall
  • • Geplante Operationen
  • • Behandlung nach Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • • Gefährliche Sportarten (z. B. Paragliding, Bungee-Jumping – beachten Sie die Bedingungen!)
  • • Bereits vor der Reise bekannte Krankheiten

Eine Rückführung (Transport nach Hause) wird nur bei medizinischer Notwendigkeit und in Absprache mit der Versicherung übernommen.

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

  • • Für eine Einzelperson: ab 10 € pro Jahr
  • • Für Familien: ab 20 € pro Jahr

Der Preis hängt von der Reisedauer und dem gewählten Tarif ab. Wenn Sie häufig reisen, lohnt sich eine Jahresversicherung.

Worauf sollte man bei der Wahl achten?

  • • Planen Sie eine einzelne Reise oder mehrere?
  • • Welche Länder besuchen Sie?
  • • Haben Sie chronische Krankheiten?
  • • Ist die Rückführung eingeschlossen?
  • • Was ist mit Notfall-Zahnbehandlungen?
  • • Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Was sollten Sie mitnehmen?

  • • Versicherungspolice
  • • Versicherungsnummer
  • • Kontaktdaten der Versicherung und der Notrufzentrale

Krank im Ausland? Zuerst: Anruf bei der Versicherung!

Wenn Sie im Ausland erkranken – kontaktieren Sie sofort die Notrufzentrale Ihrer Versicherung. Auch wenn Sie bereits im Krankenhaus sind – das ist wichtig! Falls Sie es selbst nicht können – bitten Sie Angehörige oder Mitreisende darum.

Beispiel aus der Praxis: Ein Tourist erkrankte in Kamerun, kam ins Krankenhaus, informierte jedoch nicht seine Versicherung. Am Ende weigerte sich die Versicherung, 3.300 € zu zahlen, und das Gericht bestätigte dies als rechtmäßig (AG München, Az. 273 C 32/13).

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

  1. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen – gibt es Ausschlüsse (gefährlicher Sport, chronische Krankheiten usw.)?
  2. Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
  3. Legen Sie einen schriftlichen, begründeten Widerspruch ein.
  4. Lehnt die Versicherung erneut ab – wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.
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