Darf man Fotos von anderen Personen in sozialen Netzwerken posten? Risiken und Gesetz in Deutschland
Grundregel: In Deutschland gilt das „Recht am eigenen Bild“. Jede Person entscheidet selbst, ob ihr Gesicht in sozialen Netzwerken erscheint. Auch scheinbar harmlose Fotos von Partys oder Familienessen dürfen ohne Zustimmung nicht hochgeladen werden – selbst nicht in private Stories.
Was kann passieren, wenn man Fotos ohne Erlaubnis postet?
- • Die abgebildete Person kann verlangen, dass das Foto gelöscht wird – ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch.
- • Es drohen Abmahnungen oder Geldstrafen.
- • Bei Fotos von Kindern gelten besonders strenge Maßstäbe – Eltern können sofort einschreiten.
- • In manchen Fällen landet die Sache vor Gericht, und die Rechtsprechung steht fast immer auf der Seite der abgebildeten Person.
Ausnahmen von der Regel:
- • Die Person ist nur zufällig und nicht erkennbar im Hintergrund.
- • Das Foto wurde bei einer öffentlichen Veranstaltung, Demonstration oder einem Konzert aufgenommen.
- • Die Person ist eine bekannte Persönlichkeit, und das Bild bezieht sich auf ihre öffentliche Tätigkeit (z. B. Politiker bei einer Rede).
Moderne Etikette:
Wenn du ein schönes Foto gemacht hast, drück nicht sofort auf „Posten“. Frag einfach:
„Darf ich das hochladen?“
In 99 % der Fälle kommt ein „Ja“. Und wenn „Nein“ – respektiere es, ohne Diskussion.
Fazit: In Deutschland gilt: Fotos von anderen Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen sind selten – besser vorher fragen, als später rechtliche Probleme zu haben.