Muss man bezahlen, wenn man einen Arzttermin in Deutschland verpasst oder kurzfristig absagt?
Kurz gesagt: In vielen Fällen muss man nicht zahlen, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Das sollten Sie wissen:
1. Normale Termine (z. B. Hausarzt oder Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt):
Wenn Sie einfach nicht erscheinen oder kurzfristig absagen, müssen Sie in der Regel nichts bezahlen.
Hat der Arzt jedoch vorher klar darauf hingewiesen, dass eine Gebühr möglich ist (z. B. im Behandlungsvertrag oder in einem anderen von Ihnen unterschriebenen Dokument), kann eine Rechnung gestellt werden.
2. Teure Eingriffe und Operationen:
Wenn für Sie ein aufwendiger und teurer Eingriff reserviert wurde (z. B. MRT oder Operation) und dafür Geräte sowie Personal eingeplant waren, kann eine Zahlung verlangt werden. Aber nur, wenn Sie vorher eindeutig und schriftlich darüber informiert wurden.
3. Wann ist eine Zahlung wirklich rechtmäßig?
- • Es muss eine schriftliche Vereinbarung oder eine klare Zustimmung des Patienten geben (z. B. durch Unterschrift).
- • Der Arzt muss versuchen, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben (Rechtsprechung: AG Diepholz, AG Bielefeld u. a.).
- • Die Höhe darf den tatsächlichen Schaden der Praxis nicht übersteigen.
- • Beispiele aus den Gerichten: Wenn Bedingungen unfair oder zu streng formuliert sind, werden solche Gebühren oft aufgehoben (AG München, LG Berlin).
4. Wann muss man nicht zahlen?
- • Wenn der Termin von der Praxis oder dem Arzt abgesagt wird (z. B. wegen Krankheit des Arztes oder fehlender Geräte).
- • Wenn eine einvernehmliche Terminverschiebung erfolgt.
- • Wenn im Vertrag eine pauschale Strafe (z. B. weniger als 24 Stunden vorher) ohne Ausnahme für Notfälle vorgesehen ist — solche Klauseln werden von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft.
5. Wie lassen sich Probleme vermeiden?
- • Sagen Sie Termine so früh wie möglich ab — am besten 24 Stunden oder mehr im Voraus.
- • Informieren Sie die Praxis schriftlich (E-Mail oder SMS), damit Sie einen Nachweis haben.
- • Bei krankheitsbedingter Absage besorgen Sie sich möglichst eine ärztliche Bescheinigung.
6. Mythen und Gerüchte:
- • Es gibt kein Gesetz, das automatisch 50 € Strafe für jeden versäumten Termin vorsieht — das ist ein Mythos.
- • Gesundheitsminister Lauterbach hat sich gegen pauschale Strafgebühren ausgesprochen.
Fazit: Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und belegt ist und die Praxis tatsächlich einen Schaden hatte. In allen anderen Fällen müssen Sie nicht zahlen.