Flugannullierung: Passagierrechte in der EU und Entschädigungen

FLUGANNULLIERUNG: Sie können gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 über Fluggastrechte eine Entschädigung verlangen, wenn Ihr Flug in der EU weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird. Je nach Strecke beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

EU-Flug – das ist wichtig!
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Flug als europäisch gilt, wenn die Strecke tatsächlich innerhalb der EU liegt oder aus der EU startet. Wenn der Flug in die EU geht, muss die Fluggesellschaft europäisch sein, damit die Regelung zur Anwendung kommt.

Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises:

Bei einer Flugannullierung in der EU können Sie:

  • ⌖ Einen gleichwertigen Ersatzflug von der Fluggesellschaft verlangen.
  • ⌖ Bei Pauschalreisen kümmert sich der Reiseveranstalter um die Ersatzbeförderung.
  • ⌖ Wenn es kein Ersatzangebot gibt, können Sie selbst einen Flug buchen und später die Kosten erstattet bekommen.
  • ⌖ Wenn der Fluggast sich für eine eigene Buchung entscheidet, muss er alle Belege aufbewahren und sicherstellen, dass die Alternative angemessen war (nicht überteuert) und dass die Fluggesellschaft die Möglichkeit hatte, einen Ersatz anzubieten, dies aber nicht tat.

Kein Anspruch auf Entschädigung:

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaft mindestens 2 Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert hat.

Eine Entschädigung ist auch in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • • Mitteilung über die Annullierung 7–14 Tage vor Abflug und Angebot einer Ersatzbeförderung. Der Flug darf höchstens 2 Stunden früher starten und den Zielort nicht später als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen.

  • • Mitteilung über die Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug und Angebot einer Ersatzbeförderung. Der Flug darf höchstens 1 Stunde früher starten und den Zielort nicht später als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen.

Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung kürzen, wenn der angebotene Ersatzflug den Zielort erreicht:

  • ⌖ nicht später als 2 Stunden bei Strecken bis 1500 km, oder
  • ⌖ nicht später als 3 Stunden bei allen EU-Strecken über 1500 km und anderen Strecken zwischen 1500 und 3500 km, oder
  • ⌖ nicht später als 4 Stunden bei allen Strecken außerhalb der EU über 3500 km.

Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände wie Wetter, Streiks usw. vorliegen. Sie ist jedoch verpflichtet nachzuweisen, dass sie angemessene Maßnahmen zur Minimierung der Unannehmlichkeiten getroffen hat.

Pauschalreisen: Preisminderung!

Verspätungen im Rahmen einer Pauschalreise können zu einer Minderung des Reisepreises oder zu Schadensersatzansprüchen führen.

Die Höhe der Preisminderung kann je nach Vertrag und Rechtsprechung variieren.

Fazit: In der EU sind Fluggäste gesetzlich geschützt — man kann Entschädigung, Ersatzbeförderung oder Rückerstattung verlangen. Es gibt jedoch Ausnahmen und wichtige Details, die man im Voraus kennen sollte.

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