5 wichtige Fakten zur Kündigung in Deutschland

In Deutschland ist eine Kündigung ein streng geregeltes Verfahren. Wird auch nur eine Vorschrift missachtet, kann die Kündigung vor Gericht angefochten werden.

1. Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?

  • • Arbeitnehmer können ohne Angabe von Gründen kündigen. Ein schriftliches Kündigungsschreiben genügt, auch wenn es manchmal sinnvoll ist, einen Grund anzugeben (z. B. Krankheit oder Mobbing).
  • • Arbeitgeber müssen eine Kündigung begründen, wenn:
    – im Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind,
    – der Arbeitnehmer länger als 6 Monate dort arbeitet.

Zulässige Gründe:

  • • persönliche Gründe – Krankheit, Behinderung, Haftstrafe;
  • • verhaltensbedingte Gründe – ständige Verspätungen, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, Mobbing;
  • • betriebsbedingte Gründe – Stellenabbau, Schließung einer Abteilung, Auftragsmangel.

Besonderer Kündigungsschutz:
Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Beschäftigte in Elternzeit oder Mitglieder des Betriebsrats. Für eine Kündigung sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, aber auch sie bieten keinen absoluten Schutz (z. B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen).

2. Kündigungsfristen

  • • Gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • • Der Arbeitgeber kann „zum nächstmöglichen Termin“ kündigen.
  • • Arbeitnehmer können die Frist selbst berechnen und im Schreiben angeben.

3. Form der Kündigung

  • • Ausschließlich schriftlich und auf Papier.
  • • E-Mail, SMS oder Fax sind unwirksam.
  • • Eigenhändige Unterschrift ist zwingend erforderlich.
  • • Unterschreiben darf nur eine vertretungsberechtigte Person. Beim Personalsachbearbeiter ist eine Vollmacht notwendig, beim Personalleiter nicht.
  • • Im Schreiben muss klar die Beendigung des Arbeitsvertrags erklärt werden.

4. Zustellung der Kündigung

  • • Eine Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt:
    – persönlich übergeben,
    – in den Briefkasten eingeworfen (maßgeblich ist das Datum des Einwurfs).
  • • Am sichersten ist die Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
  • • Ab dem Zugang beginnen alle Fristen zu laufen.

5. Wie kann man sich wehren?

  • • Eine Klage beim Arbeitsgericht ist möglich, wenn die Kündigung rechtswidrig ist.
  • • Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
  • • Wird die Frist versäumt, gilt auch eine unrechtmäßige Kündigung als wirksam.
  • • Es ist ratsam, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Fazit

In Deutschland ist eine Kündigung nicht einfach ein Brief, sondern ein förmlicher Vorgang. Wird dieser nicht korrekt durchgeführt, hat der Arbeitnehmer die Chance, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen.

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