Cannabis und Mietwohnungen in Deutschland: Was erlaubt ist und was zur Kündigung führen kann

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz. Seitdem stellen sich viele Mieter Fragen:
Darf man in der Mietwohnung Cannabis rauchen? Darf man es zu Hause aufbewahren? Und was passiert, wenn sich jemand über den Geruch beschwert?

Hier die wichtigsten Punkte.

Was erlaubt ist:

  1. Erwachsene (18+) dürfen eine begrenzte Menge Cannabis in ihrer Wohnung aufbewahren und konsumieren. Das gilt sowohl für Eigentum als auch für Mietwohnungen.
  2. Balkone, Terrassen und Loggien gelten als Teil der Wohnung – dort ist der Konsum ebenfalls erlaubt.
  3. Die Erlaubnis entbindet nicht von mietvertraglichen Pflichten. Stört das Verhalten die Nachbarn, kann es Konsequenzen geben.

Was ausdrücklich verboten ist:

  • • Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen (unter 18 Jahren), auch in der eigenen Wohnung, wenn Kinder anwesend sind.
  • • Konsum in Sichtweite von:
    • Schulen und Kindergärten,
    • Spielplätzen,
    • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
    • Sportstätten,
    • Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr).

Ebenfalls verboten ist die Weitergabe oder der Konsum von Cannabis im Beisein von Minderjährigen.

Was passiert bei Nachbarschaftsbeschwerden?

Auch wenn man in der eigenen Wohnung konsumiert, kann der Vermieter Beschwerden von Nachbarn erhalten – insbesondere in Mehrfamilienhäusern.

Dringt Cannabisgeruch in das Treppenhaus, durch die Lüftung oder durch Fenster, kann dies ein Grund für die Kündigung des Mietvertrags sein.

Die Rechtsprechung ist noch begrenzt, aber es gibt bereits erste Entscheidungen.
Urteil aus Brandenburg (30.04.2024):
Der Vermieter kündigte fristlos, weil der Mieter regelmäßig Cannabis konsumierte und der Geruch die anderen Bewohner stark störte.
Das Gericht bestätigte die Kündigung: Der Konsum ist zwar erlaubt, die Störung des Hausfriedens jedoch ein ausreichender Grund für die Vertragsauflösung.

Konsum im Garten oder Hof?

Bei privaten Gärten in Mehrfamilienhäusern gibt es noch keine klare Rechtsprechung. Befinden sich jedoch Kinder in der Nähe oder fällt die Fläche unter eine „Schutzzone“, sollte man vorsichtig sein.

Fazit: Das Gesetz erlaubt den Konsum, schützt aber nicht vor Beschwerden der Nachbarn.

  • • Cannabis zu Hause zu konsumieren ist Erwachsenen erlaubt – solange Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.
  • • Dringt Geruch ins Treppenhaus, kann das zur Kündigung führen.
  • • Besonders riskant ist es, wenn Kinder in der Nähe sind.
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