Elternunterhalt in Deutschland: Wer zahlen muss und unter welchen Bedingungen
In Deutschland können Kinder verpflichtet sein, ihre Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese pflegebedürftig sind und die Kosten nicht aus Gehalt, Rente oder Ersparnissen selbst tragen können.
Wann entsteht die Zahlungspflicht?
- • Die Pflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Verwandte ersten Grades (Kinder ↔ Eltern).
- • Zahlen müssen nur die Kinder. Schwiegerkinder sind nicht verpflichtet (BGH, Az. XII ZR 69/01).
- • Die Pflicht entsteht erst, wenn die Eltern tatsächlich keine eigenen Mittel mehr haben.
Was gilt als Bedürftigkeit?
- • Eltern können die Pflegekosten nicht mit eigenen Mitteln decken.
- • Ein Schonvermögen von bis zu 5.000 € pro Elternteil bleibt unangetastet.
- • Wenn die Eltern in ihrem eigenen Haus oder ihrer Wohnung leben, müssen sie diese nicht verkaufen. Sie wird erst berücksichtigt, wenn ein Umzug ins Pflegeheim erfolgt und die Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird.
- • Für Beerdigungskosten zurückgelegtes Geld bleibt unangetastet.
Einkommen der Kinder und Grenzen
Seit dem 01.01.2020 gilt durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz:
- • Unterhaltspflicht besteht nur bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 €.
- • Berücksichtigt wird nicht nur das Gehalt, sondern auch Einkommen aus Vermietung oder Aktienverkäufen.
- • Vermögen (z. B. Immobilien) wird bei der Einkommensberechnung nicht einbezogen.
Wie wird die Höhe berechnet?
- • Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Kindes.
- • Es wird der sogenannte Selbstbehalt berücksichtigt – ein Betrag, der dem Kind für den eigenen Lebensunterhalt verbleibt.
- • Berechnet wird so, dass die Eltern Unterstützung erhalten, das Kind aber nicht in finanzielle Not gerät.
Wann können Eltern den Anspruch auf Unterhalt verlieren?
- • Bei Gewalt oder schwerer Vernachlässigung der elterlichen Pflichten in der Kindheit.
- • Wenn die Eltern über viele Jahre den Kontakt zum Kind abgebrochen haben (OLG Oldenburg, Az. 14 UF 80/12).
- • Wenn die Eltern selbst keinen Kindesunterhalt gezahlt haben, als das Kind klein war (OLG Oldenburg, Az. 4 UF 166/15).
Kann man auf Elternunterhalt verzichten?
Nein. Auch wenn die Eltern kein Geld von ihren Kindern wollen, sind die Sozialbehörden verpflichtet, Unterhalt von den Kindern einzufordern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.