Was tun bei Mietschulden: Schritte, um Kündigung und Räumung zu vermeiden
Wenn die Miete nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann das schwerwiegende Folgen haben – bis hin zur Kündigung und Räumung.
Doch selbst wenn bereits Mietrückstände bestehen, lässt sich die Situation oft noch klären. Entscheidend ist, schnell und richtig zu handeln.
1. Prüfen, ob wirklich ein Mietrückstand besteht
Die Miete in Deutschland muss bis zum dritten Werktag eines Monats gezahlt werden.
Dabei ist nicht entscheidend, wann das Geld beim Vermieter eingeht, sondern wann Sie die Überweisung veranlasst haben.
Samstag gilt nicht als Werktag.
Wenn Sie das Geld rechtzeitig überwiesen haben, es aber ein paar Tage unterwegs war – liegt kein Verzug vor.
2. Sofort Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen
Wenn es trotzdem zu einer Verzögerung gekommen ist, gilt: Nicht schweigen!
Schreiben oder rufen Sie den Vermieter an und erklären Sie die Situation.
Oft sind Vermieter bereit:
- • eine Zahlungsaufschiebung zu gewähren,
- • eine Ratenzahlung zu vereinbaren,
- • die Miete vorübergehend zu reduzieren.
Zeigen Sie Ihre Zahlungsbereitschaft – das erhöht deutlich die Chance, die Wohnung zu behalten.
3. Hilfe beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen
Wenn Sie nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten, um eine Räumung zu verhindern.
Das Jobcenter unterstützt Personen, die Bürgergeld (früher ALG II) beziehen oder beantragen können.
Es kann übernehmen:
- • die laufende Miete und Nebenkosten,
- • Mietschulden als einmalige Hilfe in besonderen Fällen.
Das Sozialamt hilft Personen, die:
- • nicht erwerbsfähig sind,
- • oder keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
In der Regel gewährt das Sozialamt ein zinsloses Darlehen, seltener eine einmalige Zahlung.
Das Geld wird direkt an den Vermieter überwiesen, nicht an den Mieter.
4. Antrag auf Wohngeld stellen
Wohngeld ist eine monatliche staatliche Unterstützung zur Deckung der aktuellen Miete.
Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig:
- • Wohngeld deckt keine bestehenden Schulden,
- • hilft aber, neue Rückstände zu vermeiden.
Wenn Sie merken, dass das Zahlen der Miete schwierig wird, stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
5. Wie man eine Kündigung verhindert
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn:
- • die Mietrückstände zwei Monatsmieten betragen,
- • mehrere kleinere Rückstände zusammen zwei Monatsmieten ergeben,
- • die Miete regelmäßig verspätet gezahlt wird.
Eine fristlose Kündigung kann jedoch aufgehoben werden, wenn:
- • die gesamte Schuld innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage beglichen wird,
- • oder eine staatliche Stelle schriftlich die Übernahme der Schulden zusagt.
Wurde jedoch zusätzlich eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, bleibt diese auch nach Zahlung bestehen.
6. Wann der Vermieter nicht kündigen darf
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn:
- • die Mietrückstände zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich nicht bestanden,
- • die Verzögerung geringfügig war,
- • der Rückstand zum ersten Mal nach jahrelangem Mietverhältnis auftrat,
- • die Zahlungsprobleme auf eine schwere psychische Erkrankung zurückzuführen sind (Einzelfallentscheidung des Gerichts).
7. Verjährung von Mietschulden prüfen
Mietschulden verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Zahlung fällig gewesen wäre.
Wenn Verhandlungen geführt oder eine Klage eingereicht wurde, kann die Frist unterbrochen werden.
8. Mietschulden im neuen Mietvertrag nicht verschweigen
Ein Vermieter hat das Recht, nach bestehenden Schulden zu fragen.
Wer hier falsche Angaben macht, riskiert eine fristlose Kündigung – auch nach dem Einzug.