Kinobesuch mit Kindern in Deutschland: Wann der Einlass verweigert werden kann und warum
In Deutschland gelten strenge Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beim Kinobesuch.
Sie basieren auf dem Jugendschutzgesetz und sind für alle Kinos verbindlich.
Nachfolgend eine ausführliche Erklärung, worauf Eltern achten sollten.
Wer legt die Altersfreigabe fest
Die Altersfreigaben für Filme werden von der Organisation Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vergeben.
Die FSK-Einstufung ist auf Plakaten, Kinokarten und auf den Webseiten der Kinos angegeben.
Welche FSK-Freigaben gibt es
FSK 0
Der Film ist für alle Altersgruppen freigegeben, auch für Kleinkinder.
FSK 6
Freigegeben ab 6 Jahren.
Kinder unter 6 Jahren dürfen auch in Begleitung der Eltern nicht eingelassen werden.
FSK 12
Freigegeben ab 12 Jahren.
Ausnahme: Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren dürfen die Vorstellung nur in Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds besuchen.
FSK 16
Nur ab 16 Jahren.
Auch die Begleitung durch Eltern berechtigt jüngere Kinder nicht zum Einlass.
FSK 18
Nur für Volljährige.
Kinder und Jugendliche haben unter keinen Umständen Zutritt.
Hat ein Film keine FSK-Freigabe, darf er im Kino ausschließlich Personen ab 18 Jahren gezeigt werden.
Zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen
Neben der Altersfreigabe des Films regelt das Gesetz auch, bis zu welcher Uhrzeit sich Kinder ohne Eltern im Kino aufhalten dürfen.
Ohne Begleitung von Eltern oder gesetzlichen Vormündern:
- • Kinder unter 14 Jahren — nur bis 20:00 Uhr
- • Jugendliche von 14–15 Jahren — bis 22:00 Uhr
- • Jugendliche von 16–17 Jahren — bis 24:00 Uhr
Ist das Kind in Begleitung eines Elternteils oder offiziellen Vormunds, gelten diese zeitlichen Beschränkungen nicht.
Wichtig ist jedoch: Die Altersfreigabe des Films gilt immer, auch bei Begleitung.
Darf das Kino den Einlass verweigern
Ja. Und das ist rechtlich zulässig.
Das Kino ist berechtigt:
- • einem Kind den Zutritt zu verweigern, wenn der Film nicht seiner Altersfreigabe entspricht,
- • einen Altersnachweis zu verlangen,
- • den Zutritt zu einer späten Vorstellung zu verweigern, wenn ein Kind ohne Eltern anwesend ist und die erlaubte Uhrzeit überschritten wurde,
- • den Einlass zu Filmen mit FSK 16 oder FSK 18 auch in Begleitung der Eltern zu verweigern.
Dies ist keine Willkür des Personals, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Vor dem Ticketkauf prüfen
Vor dem Kauf der Kinokarten sollten Sie prüfen:
- • die FSK-Altersfreigabe,
- • die Endzeit der Vorstellung,
- • ob das Kind mit Ihnen oder allein ins Kino geht,
- • ob das Kind ein Ausweisdokument mit Geburtsdatum dabei hat, falls es jünger wirkt