Arbeiten im Homeoffice: Welche Kosten der Arbeitgeber übernehmen muss

Arbeiten im Homeoffice ist längst zur Normalität geworden — doch wer trägt die Kosten?
Die Antwort hängt davon ab, ob der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt.

Wenn der Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause arbeitet

In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet:

  • Den Arbeitsplatz auszustatten, also bereitzustellen:
    • • Computer oder Laptop,
    • • Monitor, Tastatur, Maus,
    • • Diensttelefon (falls für die Arbeit erforderlich),
    • • lizenzierte Software,
    • • IT-Support.
  • Möbel und Beleuchtung zu bezahlen, die für sicheres und ergonomisches Arbeiten notwendig sind:
    • • Schreibtisch,
    • • Bürostuhl,
    • • Lampe oder Schreibtischbeleuchtung.
  • Einen Teil der laufenden Kosten zu erstatten, die durch die Nutzung der Wohnung für die Arbeit entstehen, zum Beispiel:
    • • Miete (anteilig für den Arbeitsbereich),
    • • Heizung,
    • • Strom,
    • • Internet und Telefon.

In der Regel wird dazu zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über eine pauschale monatliche Erstattung getroffen, die alle zusätzlichen Kosten abdeckt.

Wenn der Arbeitnehmer einen Büroarbeitsplatz hat, aber gelegentlich zu Hause arbeitet

Dies gilt als mobile Arbeit (mobile Arbeit).
In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Möbel, Strom oder Internetkosten zu übernehmen.
Die Parteien können jedoch eine individuelle Vereinbarung über eine freiwillige Erstattung treffen – etwa wenn regelmäßig von zu Hause gearbeitet wird.

Grundregel

Alles hängt davon ab, wie die Homeoffice-Vereinbarung geregelt ist.
Wenn das Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist, entstehen finanzielle Verpflichtungen.
Wenn es sich hingegen um eine flexible Lösung auf Wunsch des Arbeitnehmers handelt, trägt dieser die entstehenden Kosten selbst.

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