Verlust oder Beschädigung von Kleidung in der Reinigung: Wer haftet und was zu tun ist
Verlust oder Beschädigung von Kleidung in der Reinigung: Wer haftet und was zu tun ist
Sie haben einen Mantel oder ein Kleid in die Reinigung gegeben und beschädigt zurückerhalten? Oder die Kleidung ist ganz „verschwunden“?
Wir klären, wann die Reinigung zum Schadensersatz verpflichtet ist, wie man richtig handelt und wie man seine Rechte schützt.
Was rechtlich bei der Abgabe von Kleidung passiert
Wenn Sie ein Kleidungsstück in eine Reinigung geben, entsteht automatisch ein Werkvertrag.
Das bedeutet, die Reinigung ist verpflichtet:
- • das Kleidungsstück fachgerecht zu reinigen
- • es unversehrt zurückzugeben
- • die Arbeit professionell auszuführen
Geht die Kleidung verloren oder wird sie beschädigt, liegt eine Pflichtverletzung vor, und die Reinigung muss den Schaden ersetzen.
Wofür die Reinigung haftet
Die Reinigung haftet für:
- • Verlust des Kleidungsstücks
- • Schäden durch falsche Behandlung
- • Nichteinhaltung der Reinigungstechnologie
- • Abweichungen von Pflegehinweisen
Typische Haftungsfälle:
- • Flecken oder Schlieren nach der Reinigung
- • Einlaufen oder Verformung des Stoffes
- • Farbveränderungen nach der Reinigung
- • Risse oder verlorene Bestandteile
Wann die Reinigung NICHT haftet
Es gibt Situationen, in denen die Haftung ausgeschlossen ist:
- • der Stoff war von Anfang an nicht reinigungsgeeignet
- • versteckte Materialfehler
- • falsche oder unklare Pflegeetiketten
- • selbst eine fachgerechte Reinigung führte zu unvermeidbaren Schäden
Wer den Schaden beweisen muss
Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Kunden.
Bei Verlust ist es einfach: Quittung = Beweis.
Bei Beschädigungen ist es schwieriger: Das Kleidungsstück muss bei Abholung geprüft und der Mangel sofort gerügt werden.
Tipp: Nehmen Sie die Kleidung nicht ungeprüft „im Beutel“ mit, sondern öffnen und kontrollieren Sie sie direkt vor Ort.
In manchen Fällen verlagern Gerichte die Beweislast auf die Reinigung, wenn deren Erklärungen nicht überzeugend sind.
Wie die Entschädigung berechnet wird
Erstattet wird nicht der „Neupreis“, sondern der Wiederbeschaffungswert.
Berücksichtigt werden:
- • Alter der Kleidung
- • Zustand bei Abgabe
- • Möglichkeit, ein vergleichbares Stück zu kaufen
- • Marke und Qualität
Darf die Reinigung ihre Haftung in den AGB beschränken?
Die meisten versuchen es. Der Bundesgerichtshof hat jedoch gängige Haftungsbeschränkungen für unwirksam erklärt, zum Beispiel:
- • Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
- • Erstattung nur zum „Zeitwert“
- • Haftungsobergrenze in Höhe des 15-fachen Reinigungspreises
Solche Klauseln verstoßen gegen das Gesetz und sind unwirksam, auch wenn Sie den Beleg unterschrieben haben.
Was tun, wenn Kleidung beschädigt oder verloren ist
Schritt-für-Schritt-Checkliste:
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- Prüfen Sie die Kleidung bei der Abholung
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- Melden Sie den Schaden sofort und schriftlich
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- Bewahren Sie Quittung und Verpackung auf
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- Beziffern Sie den Schaden (Kaufbeleg, Fotos, Online-Preise für Ersatz)
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- Bieten Sie der Reinigung eine einvernehmliche Lösung an
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- Wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle
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- Bei Ablehnung: Anwalt und gegebenenfalls Klage
Oft reicht bereits ein korrekt formuliertes Schreiben, um das Problem zu lösen.
Fazit
Reinigungen tragen eine echte rechtliche Verantwortung.
Sie können Schäden nicht auf „Tabellen“, „Verschleiß“ oder künstliche Haftungsbegrenzungen abwälzen.
Und ein Kunde, der seine Rechte kennt, kann in den meisten Fällen eine Entschädigung durchsetzen.